Ausfuhrbeschr�nkungen

Das sogenannte ``Wassenaar Abkommen''stuft starke Kryptographie als Kriegswaffe ein und sieht vor, da� seine 33 Mitgliedsstaaten (zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland geh�rt) die Ausfuhr von kryptographischen Produkten mit einer Schl�ssell�nge von mehr als 64 Bit kontrollieren. [1] Der Export kryptographischer und kryptanalytischer Technologien unterliegt zwar prinzipiell nach �� 7 Abs. 1, 5 Abs. 1 AWG einem Genehmigungsvorbehalt, aber kryptographische Produkte, die frei auf dem Massenmarkt erh�ltlich sind, k�nnen gegenw�rtig ohne Genehmigung aus der Bundesrepublik ausgef�hrt werden.

Fu�noten

[1]

In den USA beispielsweise unterliegen kryptographische Produkte strengen Ausfuhrbestimmungen, die sich erst allm�hlich - unter wirtschaftlichem und wissenschaftlichen Druck - zu lockern scheinen.